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Familienbonus Plus 2019 in Österreich – Rechner & Höhe

Familienbonus Plus 2019 in Österreich – Steuern sparen mit neuem Absetzbetrag

Der Familienbonus Plus ist ein neuer, 2019 eingeführter Steuerabsetzbetrag pro Kind, der die Steuerlast für Familien erleichtern soll.
Die Reduktion der Steuerlast liegt bei maximal 1500 Euro pro Kind pro Jahr.

Diese Regelung gilt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, danach liegt der Absetzbetrag bei maximal 500 Euro pro Kind und Jahr.
Mit dem Familienbonus sollen ca. 950 000 Familien und 1 600 000 Kinder von einer Steuer bis zu 1,5 Milliarden Euro befreit werden. Der Familienbonus Plus ist somit die größte Unterstützungsmaßnahme für Familien bisher.

Was bedeutet der Familienbonus?

Der Familienbonus soll zusätzlich zur finanziellen Entlastung für Familien auch den administrativen und bürokratischen Aufwand vereinfachen. Früher wurden Kinderbetreuungskosten aufwändig einzeln ausgewiesen.

Bonus – Steuerentlastung für Familien in Österreich

Im Zuge der neuen Steuerreform hatte sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, das Unterstützungssystem zu vereinfachen und für mehr Transparenz zu sorgen. In diesem Sinne wurden nun der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr durch diesen neuen Absetzbetrag ersetzt.

Wer kann den Familienbonus beantragen?

Jede/r Steuerpflichtige/r mit Kind/ern in Österreich kann den Familienbonus Plus erhalten.

Familienbonus und Familienbeihilfe

Wer Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe, Kindergeld) bezieht und über steuerpflichtiges Einkommen verfügt, hat auch Anspruch auf den Familienbonus Plus.

Ab wann gilt der Familienbonus?

Der Familienbonus gilt ab dem ersten Steuereuro in entsprechender (also nicht voller) Höhe. Vollständig geltend gemacht werden kann er, sobald das Bruttoeinkommen 1700 Euro monatlich beträgt bei einem Kind in der Familie.

Wie komme ich zum Familienbonus und wie wird er ausgezahlt?

Entweder wird der Familienbonus laufend direkt über den Arbeitgeber abgerechnet und führt so zu einer monatlichen Steuerentlastung, oder er wird im Rahmen der jährlichen Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als ganzer Betrag geltend gemacht.

Bei letzterer Variante wird der Betrag im darauffolgenden Jahr ausbezahlt. Für die monatliche Entlastung via Arbeitgeber muss das BMF Formular E30 ausgefüllt werden und dem Arbeitgeber eingereicht werden. Für die Abrechnung via Steuererklärung gegen Ende des Jahres, nutzen Sie bitte Beilage L1k.

Wie wird die Höhe des Familienbonus Plus ermittelt?

Mit einem Familienrechner bzw. einem spezialisierten Familienbonus-Plus-Rechner kann die Höhe des Steuerabsetzbetrages, auf den man Anspruch hat, berechnet werden.

Familienbonus 2019 Rechner

Der Rechner unter https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus kann zur Berechnung der Steuerentlastung durch den Familienbonus Plus genutzt werden. Dieser fungiert auch als herkömmlicher „Familienrechner“, mit dem die Höhe von steuerlichen Begünstigungen für Familien berechnet werden kann.

Familienbonus Plus für Selbstständige

Der Familienbonus Plus kann für Selbstständige bzw. Einzelunternehmer im Rahmen der Jahresveranlagung geltend gemacht werden, also für das Jahr 2019 im Jahr 2020 mit der Jahressteuererklärung für 2019.

Wie funktioniert der Familienbonus für Geringverdiener und nicht-steuerzahlende Eltern?

Haben Nicht-Steuerzahler auch Anspruch auf den Familienbonus?

Der Familienbonus Plus reduziert die Steuerlast der betreffenden Eltern. Bei geringverdienenden Steuerzahlern entfällt daher die Steuerlast komplett, wenn sie niedriger ist als der Familienbonus Plus. Ähnlich ist die Situation bei geringfügigem Einkommen, siehe unten.

MindestsicherungsempfängerInnen, Arbeitslose oder KarenzgeldempfängerInnen haben kein steuerpflichtiges Einkommen, woraufhin der Familienbonus Plus für sie nicht relevant wird.

Kindermehrbetrag für Alleinerzieher und Alleinverdiener

Alleinerzieher und Alleinverdiener mit geringem Einkommen können künftig eine Mindestentlastung in der Form eines Kindermehrbetrages von 250 Euro pro Kind und Jahr bekommen, wenn die Einkommensteuer vor Berücksichtigung aller zulässigen Absetzbeträge unter 250 Euro liegt. Bei einem Erhalt von Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung über einen Zeitraum von mindestens 11 Monaten (330 Tagen), verfällt der Anspruch auf diesen Kindermehrbetrag.

Familienbonus bei geringfügigem Einkommen

Die Steuerlast wird durch den Familienbonus Plus reduziert. Ist die fällige Steuer niedriger als die Entlastung durch den Kinderbonus, entfällt die Steuerlast zur Gänze.

Aufteilung des Familienbonus zwischen (Ehe-)Partnern und bei getrenntlebenden Elternteilen
Der Familienbonus Plus kann zwischen Ehepartnern und Elternteilen aufgeteilt werden. Eine Person kann entweder den vollen Betrag erhalten (1500 oder 500 Euro ab 18. Lebensjahr des Kindes) oder er wird 50/50 zwischen beiden aufgeteilt (750/750 sowie 250/250 nach Volljährigkeit des Kindes).

Ähnlich verhält es sich auch für getrenntlebende Paare. Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrenntlebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und/oder der/die Unterhaltzahlende in Anspruch nehmen. Entweder nimmt eine Person den Familienbonus gänzlich in Anspruch oder er wird 50/50 aufgeteilt, siehe oben.

Familienbonus für Kinder im Ausland

Der Familienbonus steht Familien mit Kindern im österreichischen Inland zu. Für im Ausland lebende Kinder wird eine Index-/Preisanpassung (Höhung oder Senkung) an das veränderte Preisniveau des jeweiligen Landes durchgeführt.

Menschen mit Behinderung

Der Anspruch auf Familienbonus hängt mit dem Bezug von Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe, Kindergeld) zusammen. So steht Eltern von Kindern mit Behinderungen künftig nicht nur der Erhalt von Familienbeihilfe, sondern auch Familienbonus Plus zu. Der erhöhte Anspruch auf Familienbeihilfe von zuvor bleibt im Falle von Behinderung weiterhin bestehen.

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