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Unterhalt/Alimente in Österreich März 2021 – Alimente Rechner Österreich

Unter der Bezeichnung Alimente (aus dem Lateinischen übersetzt Nahrungsmittel) wird die Thematik Unterhaltszahlungen umschrieben. Alimente (Unterhalt) muss bezahlt werden, weil dadurch der Lebensunterhalt von einer bestimmten Person sichergestellt werden muss.

Inhaltsverzeichnis

  • Alimente Regelbedarf
  • Wann erhält wer Unterhalt?
  • Alimente – wie lange?
  • Sonderfälle

Wenn Eltern getrennt leben, müssen sie für die Kinder (unabhängig davon, ob unehelich oder ehelich) Kindesunterhalt (die sog. Alimente) bezahlen. Im Regelfall wird der Kinderunterhalt von dem Teil der Eltern (Vater oder Mutter) bezahlt, bei dem das Kind nicht wohnt und lebt.

Überblick: Aktuelle Alimente Rechner zur Berechnung für den Unterhalt (bzw. Unterhaltsrechner) im März 2021 für Österreich!

  • Unterhaltsrechner der Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt in Österreich: http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php
  • Unterhaltsprogramme Dr. Günter Tews (viele Programme für Berechnungen zum Thema Unterhalt) : http://www.unterhaltsrecht.at/
  • Anleitung zum Unterhaltsrechner und viele Informationen zum Thema Unterhalt/Alimente: https://www.alimente.wien/Unterhaltsrechner.html

Alimente Regelbedarf

In Österreich werden die Unterhaltszahlungen durch das österreichische Kindschaftsrecht geregelt. Dabei gibt es daraus eine Verpflichtung der Eltern oder Großeltern oder deren Nachlasser, dem Kind angemessene Unterhaltszahlungen zukommen zu lassen.

Informationen zum Thema Unterhaltsrechner in Österreich gibt es im Förderportal.

Um sich auszurechnen, in welcher Höhe Alimente in Österreich für sein Kind zu bezahlen sind, gibt es hierzu einen Unterhaltsrechner. Dieser ist im Internet vorhanden. Dabei sind hier dann einige Eingaben zu seinem Einkommen und einige Angaben zu der Ex-Partnerin oder dem Ex-Partner erforderlich.

Dabei sind hier die Angaben, wie das monatliche Nettoeinkommen, die Bemessungsgrundlage für die Steuern, die Geburtsdaten der Kinder oder die monatlichen Unterhaltsverpflichtungen an frühere Ehepartner, erforderlich.. Nach Eingabe der persönlichen oben erwähnten Daten erhält die eingebende Person einen unverbindlichen Richtwert in E-Mail-Form übersandt.

  • Auch in Österreich ist die Höhe der Unterhaltszahlung vom jeweiligen Einkommen abhängig. Die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen.
  • Mit Hilfe dieser Gelder wird die Nahrung für die Kinder, der Wohnraum, die Kosten für die Schule oder Freizeit sowie die Kleidung finanziert.

Dabei sind die Eltern dazu verpflichtet, bis zur Volljährigkeit ihres Kindes die Alimente zu bezahlen. Hierbei wird die Höhe der Alimente immer individuell berechnet. Ebenso ist gesetzlich aus ein bestimmter Prozentsatz festgelegt, der unbedingt bezahlt werden muss, wenn es zwischen den Elternteilen hierzu keine Einigung gibt.

Dabei beträgt dieser Prozentsatz für Kinder bis zu 6 Jahren 16 Prozent vom Nettoeinkommen. Bei Kindern zwischen 6 bis 10 Jahr liegt dieser Satz bei 18 Prozent vom Nettoeinkommen.

  • Der Anstieg in Höhe von 2 Prozent geht dann nach den entsprechenden Lebensjahren des Kindes weiter bis die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze erreicht wird.
  • Hierbei darf bei einem höheren Einkommen der Unterhalt maximal 2 bis 2,5 Mal des Regelbedarf ausmachen

.
Davon gibt es jedoch auch gesetzliche Ausnahmen. Dazu gehören zum Beispiel, wenn eine Person nur einen geringfügigen Beruf ausübt, der erheblich unter den Möglichkeiten, was die berufliche Qualifikation anbelangt, so hergeben würde. In einem solchen Fall ist dann von Gesetzes wegen in Österreich möglich, ein fiktives Einkommen für die Alimente-Berechnung zugrunde zu legen. Anders herum gibt es für den Staat auch die Möglichkeit, wenn die Ausgaben des Kindes über die normalen Kosten hinausgehen, diese dann zu Unrecht erhaltenen Zuwendungen wieder einzufordern.

Bei den Arbeitern sowie den Beamten ist dabei die Grundlage das Nettoeinkommen (also das Monatseinkommen). Dabei werden auch Weihnachtsgeld und sonstige Sonderzahlungen mit berücksichtigt. Auch Überstunden gehören hier mit dazu. Die Berechnung wird in Österreich in der Regel vom Jugendamt vorgenommen.

Wann erhält wer Unterhalt?

Grundsätzlich sind beide Eltern gegenüber den Kindern unterhaltspflichtig. Somit müssen beide Elternteile zum Unterhalt des Kindes beitragen. Wenn die Elternteile nicht dazu in der Lage sind, müssen die eventuell vorhandenen Großeltern für den Unterhalt der Kinder gerade stehen und aufkommen.

Wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern lebt, müssen die Eltern dem Kind den sogenannten „Naturalunterhalt“ bieten. Das hat zur Folge, dass die Eltern für Wohnung, Kleidung, Nahrung, Bildung, Unterricht, Freizeitgestaltung sowie die Bezahlung eines angemessenen Taschengeldes zuständig sind.

Wenn ein Elternteil selbst in diesem Haushalt lebt und das Kind mitversorgt, hat dieser Elternanteil einen Anspruch darauf, von dem anderen Partner oder der anderen Partnerin einen Unterhalt bezahlt zu bekommen. Hier geht es dann um den sogenannten Geldunterhalt. Das bedeutet, dass der nicht in diesem Haushalt lebende Elternteil eine genau festgelegte Geldsumme für den Unterhalt des Kindes zahlt.

Sollte das Kind noch minderjährig sein, erfolgt die Auszahlung an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes. Wenn das Kind volljährig ist, kann es selbst festlegen, dass die Geldleistung persönlich an das Kind selbst ausbezahlt wird.

Sollte das Kind nicht in dem Haushalt leben, in dem auch ein Elternteil lebt, das Kind jedoch durch ein Elternteil verstärkt betreut wird, als dies im Rahmen des vereinbarten Besuchszeiten erforderlich ist, kann es möglich sein, dass die Unterhaltszahlungen reduziert werden können.

Wenn bei einem unterhaltspflichtigen Kind eine aussergewöhnliche finanzielle Auslage ansteht, muss dann derjenige Elternteil einspringen, der auch für die Alimente-Zahlungen zuständig ist. Dabei kann es unter anderem um Kosten für eine Klassenfahrt, aussergewöhnliche Arztrechnungen, Prozesskosten oder Heilbehandlungen gehen.

Auch ist es möglich, die fälligen Alimente-Zahlungen als Vorschuss zu begleichen. Dabei muss die Person, die die Zahlungen erhält, hier einen entsprechenden Antrag dazu stellen und der entsprechende Anspruch muss durch einen Vergleich oder auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses in der entsprechenden Höhe angezeigt werden.

Eine solche Maßnahme kann dann durchgeführt werden, wenn von der unterhaltspflichtigen Person der Unterhalt nicht vollständig bezahlt wurde und das Geld auch nicht in Form einer Pfändung zu erhalten ist.

Alimente – wie lange?

In Österreich müssen Alimente so lange bezahlt werden, bis das Kind zur Selbsterhaltung ohne Unterstützung von außen befähigt ist. Sollte das Kind nach der Schule seine Ausbildung erfolgreich beendet haben, muss kein Unterhalt mehr bezahlt werden.

Wenn das Kind nach Ausbildungsabschluss keine Arbeitsstelle findet, muss dann über einen kurzen weiteren Zeitraum Unterhalt von dem dazu verpflichteten Elternteil bezahlt werden. Das gilt auch für eine Situation, wenn das Kind über einen verkürzten Zeitraum arbeitet und dann danach ein Studium beginnt.

Dann besteht wieder die Pflicht für das Elternteil, die zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist, wieder zu bezahlen. Sollte das Kind während seiner Ausbildung eine Vergütung oder ein Ausbildungs-Gehalt erhalten, wird dann die Unterhaltszahlung entsprechend verringert.

Sonderfälle

Wenn der zur Zahlung verpflichtete Elternteil einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, wird für die Berechnung der Alimenten-Höhe der von dieser Person belegte Reingewinn des letzten Geschäftsjahres als Berechnungsgrundlage festgelegt. Wenn hier jedoch große Schwankungen entstehen, kommt dann ein 3-jähriger Durchschnittswert zum Tragen.

Wenn der zur Zahlung verpflichtete Elternteil Arbeitslosengeld bezieht, ist hier dann die Höhe der Arbeitslosengeld-Unterstützung maßgebend.

Wenn Fragen in Österreich zu der Thematik Kindesunterhalt auftauchen, kann sich die betreffende Person an das für sie zuständige Bezirksgericht, die Rechtsanwaltskammer oder an das zuständige Jugendamt wenden. Auch im Internet gibt es eine größere Anzahl von Portalen, die hierfür die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Dort ist häufig auch ein kostenloser Unterhaltsrechner vorhanden, mit dessen Hilfe dann ein ungefährer Richtwert für die Höhe des Kinderunterhaltes ermittelt werden kann.

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